Was die neue Kältemittel-Verordnung für die Schaltschrankkühlung bedeutet

Wer Maschinen, Anlagen oder elektrotechnische Systeme für den nordamerikanischen Markt entwickelt, kennt die Spielregeln: Ohne die passenden Zertifizierungen wird es schwierig. UL-zugelassene Komponenten müssen technische Standards erfüllen, normgerecht ausgeführt sein und im Projekt von der Zulassungsstelle akzeptiert werden. Gerade beim Gehäuse ist die richtige Zertifizierung oft der entscheidende Faktor – manchmal das, was einen Auftrag rettet oder kostet.
Höchste Zeit also, einmal in Ruhe zu klären, was hinter der UL-Zulassung für Industriegehäuse eigentlich steckt.

Worum es beim GWP geht

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) beschreibt, wie stark ein Stoff zur Erderwärmung beiträgt – im Verhältnis zu CO₂, das den Referenzwert 1 hat. Je höher der GWP, desto klimaschädlicher das Kältemittel. Zur Einordnung: Das lange verbreitete R134a liegt bei rund 1.430. Genau solche Stoffe will die EU aus dem Markt drängen.

Die neuen Grenzwerte ab 2027

Die Verordnung unterscheidet nach Kälteleistung:

Gerätetyp
GWP Grenzwert ab 2027

Klimageräte und Chiller unter 12 kW

unter 150

Chiller über 12 kW

unter 750

Damit fallen viele bislang gängige Kältemittel für neue Geräte weg. Und es bleibt nicht dabei: Ab 2032 dürfen in den kleineren Geräten (unter 12 kW) gar keine F-Gas-haltigen Kältemittel mehr eingesetzt werden. Auch außerhalb Europas verschärfen sich die Regeln – in den USA gilt seit 2025 ein GWP-Grenzwert von 700 für vergleichbare Geräte.

Der Haken:niedriges GWP heißt oft brennbar

Klingt nach einer klaren Sache – ist es aber nicht. Die meisten Kältemittel, die den strengen Grenzwert von unter 150 erfüllen, sind in unterschiedlichem Maß brennbar. In der Fachsprache tauchen sie als A2L-Kältemittel (schwer entzündlich) oder als Kohlenwasserstoffe wie Propan auf.
Für viele Anwendungen ist das unkritisch. Sobald ein Kühlsystem aber in einen Schaltschrank oder eine Werkzeugmaschine integriert wird – also dorthin, wo Elektronik, Funkenbildung und Wärme zusammenkommen –, bringt ein brennbares Kältemittel zusätzliche Sicherheitsfragen mit sich. Eine universell passende „Ideallösung“ gibt es nicht: Welches Kältemittel infrage kommt, hängt von den thermodynamischen und den sicherheitstechnischen Anforderungen der konkreten Anlage ab.

Die Sicherheits-Ausnahme

Genau für solche Fälle sieht die Verordnung eine Ausnahme vor. Wenn die Sicherheitsanforderungen am Standort den Einsatz eines brennbaren Kältemittels nicht zulassen, dürfen Klimageräte und Chiller weiterhin ein nicht brennbares Kältemittel mit höherem GWP verwenden.
Ein typisches Beispiel ist R513A: Es hat einen GWP von 631 – liegt also über der 150er-Grenze –, ist dafür aber nicht brennbar. Wo eine dokumentierte Risikoanalyse den Einsatz brennbarer Kältemittel ausschließt, bleibt R513A damit eine zulässige und sichere Option. Diese spezielle Befreiung braucht keine gesonderte Genehmigung der EU-Kommission.

Die Alternative mit sehr niedrigem GWP

Wo die Installationsbedingungen es zulassen, führt der Weg zu Kältemitteln mit extrem niedrigem Treibhauspotenzial. R1234yf etwa hat einen GWP von unter 1 und unterschreitet die gesetzlichen Grenzwerte damit klar. Der Vorteil moderner Geräte auf R1234yf-Basis: Leistung, Abmessungen und Montageausschnitte lassen sich gegenüber den bisherigen R513A-Baureihen häufig beibehalten. Das erleichtert die Umstellung, weil bestehende Konstruktionen und Einbausituationen weitgehend gleich bleiben.

Kurz gesagt laufen ab 2027 zwei Wege parallel:

Brennbares Kältemittel mit sehr niedrigem GWP

(z. B. R1234yf) – überall dort, wo die Risikoanalyse es erlaubt.

Nicht brennbares Kältemittel mit höherem GWP

(z. B. R513A) – dort, wo Sicherheitsanforderungen den Ausschlag geben.

Was Sie jetzt tun sollten

Der Umstieg lässt sich nicht bis zum Stichtag aufschieben. Drei Punkte helfen, rechtzeitig auf der sicheren Seite zu sein:

Bestand prüfen:

Welche Ihrer Anlagen nutzen Kältemittel, die ab 2027 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen?

Risikoanalyse einplanen:

Klären Sie früh, ob am jeweiligen Standort ein brennbares Kältemittel zulässig ist – davon hängt die Kältemittelwahl ab.

Neubeschaffung vorziehen:

Bei anstehenden Projekten lohnt es sich, gleich auf Geräte zu setzen, die die künftigen Grenzwerte erfüllen, statt kurz vor dem Stichtag umzuplanen.

Die passende, regelkonforme Kühllösung finden

Ob brennbares Low-GWP-Kältemittel oder nicht brennbare Alternative mit Sicherheitsreserve – die richtige Wahl hängt von Ihrer Anwendung und den Bedingungen am Einsatzort ab. Sagen Sie uns, wo und wie Ihr Schaltschrank oder Ihre Anlage gekühlt wird, und wir finden gemeinsam die Lösung, die heute passt und auch nach 2027 den Vorgaben entspricht.